Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Swyron GmbH – klar, fair und ohne Kleingedrucktes im Kleingedruckten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Swyron GmbH, Dorfstrasse 16, 8374 Oberwangen TG (nachfolgend «Swyron»), gegenüber ihren Auftraggebenden (nachfolgend «Kunde») – insbesondere Beratungs- und Analyseleistungen, wiederkehrende Mandate (z. B. vCISO-/ISB-Mandat, externe ICT-Fachstelle) sowie Projektbegleitungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Swyron sie schriftlich anerkannt hat. Individuelle Vereinbarungen in Offerte oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

2. Offerten und Vertragsschluss

Offerten von Swyron sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme der Offerte (auch per E-Mail), durch beidseitige Unterzeichnung oder durch einvernehmlichen Leistungsbeginn. Massgebend für den Leistungsumfang ist die Beschreibung in der Offerte; blosse Richtofferten und Kostenschätzungen sind als solche gekennzeichnet.

3. Leistungen und Leistungserbringung

Swyron erbringt Dienstleistungen im Bereich Informationssicherheit und Digitalisierung nach den anerkannten Regeln des Fachs, sorgfältig und nach bestem Wissen (Auftragsrecht, Art. 394 ff. OR). Beratungsleistungen sind Tätigkeits-, nicht Erfolgsverpflichtungen: Ein bestimmtes wirtschaftliches oder sicherheitsbezogenes Ergebnis – namentlich die Verhinderung von Sicherheitsvorfällen – wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden. Bei wiederkehrenden Mandaten ergibt sich der Leistungsumfang (Pensum, Leistungsbausteine, Reaktionszeiten) aus der Mandatsvereinbarung. Swyron ist in der Einteilung von Arbeitszeit und -ort frei, soweit nichts anderes vereinbart ist, und darf geeignete Hilfspersonen und Unterauftragnehmer beiziehen; für deren Leistungen haftet Swyron wie für eigene.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen zur Verfügung und sorgt dafür, dass Zugriffe auf seine Systeme rechtmässig gewährt werden. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden und können nach Aufwand verrechnet werden. Der Kunde bleibt für seine eigenen Entscheidungen, den Betrieb seiner Systeme und die Umsetzung von Empfehlungen verantwortlich.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Offerte vereinbarten Pauschalen, Retainer oder Tagessätze. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich einer allfälligen Mehrwertsteuer. Auslagen und Spesen (Reisen, Unterkünfte, behördliche Gebühren) werden nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern nicht pauschal eingeschlossen. Retainer werden monatlich im Voraus, Projektleistungen nach Vereinbarung oder Fortschritt fakturiert. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar; bei Verzug ist Swyron berechtigt, Verzugszins von 5 % zu verlangen und Leistungen nach Ankündigung bis zur Zahlung auszusetzen.

6. Termine

Termine und Fristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Swyron informiert frühzeitig, wenn sich Termine verschieben, und schlägt Alternativen vor. Vereinbarte Vor-Ort-Termine können bis 2 Arbeitstage vorher kostenfrei verschoben werden; danach kann der entstandene Aufwand verrechnet werden.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlichen Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Informationen (Schwachstellen, Konfigurationen, Vorfälle) und besteht über das Vertragsende hinaus fort. Swyron publiziert keine Kundenliste und nennt Kunden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung als Referenz.

8. Datenschutz

Swyron bearbeitet Personendaten gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und der Datenschutzerklärung. Soweit Swyron Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien auf Verlangen eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind im Trust Center offengelegt.

9. Immaterialgüterrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse (Berichte, Konzepte, Richtlinien, Dokumentationen) für interne Zwecke zu nutzen, anzupassen und intern weiterzugeben. Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und vorbestehendes Know-how von Swyron bleiben deren Eigentum; Swyron darf gewonnene, anonymisierte Erkenntnisse für die Weiterentwicklung ihrer Leistungen verwenden. Eine Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen oder deren Weitergabe an Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung von Swyron.

10. Gewährleistung und Haftung

Swyron leistet Gewähr für sorgfältige, fachgerechte Leistungserbringung. Beanstandungen sind innert 30 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen; berechtigte Mängel bessert Swyron innert angemessener Frist nach. Die Haftung von Swyron ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf nachgewiesene, direkte Schäden und der Höhe nach auf die vom Kunden für die betroffene Leistung bezahlte Vergütung, bei Dauermandaten auf die Vergütung der letzten zwölf Monate. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Ansprüche Dritter. Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde anerkennt, dass absolute Sicherheit nach dem Stand der Technik nicht erreichbar ist und das Restrisiko von Sicherheitsvorfällen bei ihm verbleibt.

11. Laufzeit und Kündigung

Einzelaufträge enden mit der Erfüllung. Wiederkehrende Mandate laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern die Mandatsvereinbarung nichts anderes vorsieht; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei Vertragsende übergibt Swyron die Arbeitsergebnisse und unterstützt auf Wunsch eine geordnete Übergabe; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

12. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen ist (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, grossflächige Ausfälle von Infrastruktur). Die Pflichten leben nach Wegfall des Hindernisses wieder auf.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Swyron GmbH.