KI-Regeln 2026: Was in der Schweiz gilt – und wann der EU AI Act greift

Kaum ein Thema erzeugt bei Geschäftsleitungen derzeit mehr Unsicherheit als die Frage, welche KI-Regeln eigentlich gelten. Die kurze Antwort für die Schweiz: Ein eigenes KI-Gesetz gibt es nicht und ist so auch nicht geplant – aber untätig bleiben ist trotzdem die falsche Strategie.

Der Schweizer Weg: Konvention statt KI-Gesetz

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 den Grundsatzentscheid gefällt: Die Schweiz ratifiziert die KI-Konvention des Europarats (im März 2025 unterzeichnet) und passt das Recht dort an, wo es nötig ist – möglichst sektoriell statt mit einem grossen Querschnittsgesetz nach EU-Vorbild. Bis Ende 2026 erarbeitet der Bund eine Vernehmlassungsvorlage, namentlich zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht; parallel entsteht ein Plan für unverbindliche Massnahmen wie Leitlinien und Branchenlösungen. Konkrete neue Pflichten für Unternehmen entstehen damit frühestens in einigen Jahren.

Der EU AI Act wirkt trotzdem – ab August 2026 richtig

Die EU-KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird gestaffelt anwendbar: Verbote inakzeptabler Praktiken gelten seit Februar 2025, Pflichten für Anbieter von Basismodellen seit August 2025 – und ab dem 2. August 2026 greift der Grossteil der übrigen Bestimmungen. Entscheidend für hiesige Firmen: Der AI Act wirkt extraterritorial. Wer KI-Systeme in den EU-Markt bringt oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden, fällt darunter – Schweizer Sitz hin oder her. Exportorientierte KMU sollten ihre KI-Anwendungsfälle deshalb jetzt den Risikoklassen des AI Act zuordnen.

Was heute schon gilt

Wer auf «die Regulierung» wartet, übersieht: Das revDSG gilt jetzt – auch für jede KI-Anwendung, die Personendaten verarbeitet. Transparenz, Zweckbindung, Auskunftsrechte und die Regeln zu automatisierten Einzelentscheidungen sind auf ChatGPT-Nutzung im Betrieb genauso anwendbar wie auf klassische Software. Für Verwaltungen kommt das kantonale Datenschutzrecht dazu.

Drei No-Regret-Massnahmen

1. KI-Richtlinie erlassen: Welche Werkzeuge sind freigegeben, was gehört nie in einen Prompt (Personendaten, Geschäftsgeheimnisse), wie werden Ergebnisse geprüft. Das braucht jede Organisation – unabhängig von jeder künftigen Regulierung.

2. KI-Inventar führen: Wo ist KI im Einsatz, auch versteckt in bestehenden Produkten? Ohne Inventar lässt sich weder revDSG-Konformität noch eine spätere AI-Act-Einstufung beurteilen.

3. EU-Bezug klären: Werden Produkte oder KI-gestützte Dienstleistungen in die EU geliefert? Dann gehört die AI-Act-Zuordnung ins Risikomanagement – vor August 2026.

Fazit

Die Schweiz reguliert zurückhaltend und sektoriell – aber zwischen revDSG heute und AI Act ab 2026 ist der rechtsfreie Raum eine Illusion. Wer Richtlinie, Inventar und EU-Bezug jetzt klärt, ist für beide Welten vorbereitet.

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